Kompetenzen - Kanzlei Gerd Höppner Niederwiesa

Direkt zum Seiteninhalt
Kompetenzen
Verkehrsrecht
Das Verkehrszivilrecht umfasst die Geltendmachung oder Abwehr von Schadenersatzansprüchen oder Schmerzensgeld, die aufgrund eines Verkehrsunfalles entstanden sind. Bei Verschulden der Gegenseite trägt die gegnerische Versicherung die Kosten, welche durch meine Vertretung entstehen. Das Recht in Sachen der Verkehrsordnungswidrigkeiten, oder -strafsachen umfasst die Verteidigung gegen die durch die Behörden erhobenen Vorwürfe, welche aus Verletzungen von Vorschriften im Straßenverkehr beruhen. Insbesondere sind wir tätig im:

Verkehrszivilrecht
  • Klärung von Rechtsfragen nach Verkehrsunfällen
  • Geltendmachung von Forderungen aus Unfällen, wie Schadenersatz, Schmerzensgeld
  • Abwicklung mit Versicherungen

Verkehrsstrafrecht
  • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Unfallflucht
  • Nötigung im Straßenverkehr
  • Alkohol im Straßenverkehr
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Führerscheinentzug

Ordnungswidrigkeitsrecht
  • Vertretung in Bußgeldverfahren, Rechtsmittel
  • Erwirkung Akteneinsichten
  • Vorwürfe zu Abstandsverstößen, Einholung von Videoaufzeichnungen
  • Rotlichtverstöße
Arbeitsrecht, Kündigung
Das Arbeitsrecht ist das für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern maßgebende Recht. Dabei sind der  Kündigungsschutz, Ansprüche auf Urlaubsgewährung oder -entgelte oder die Ausarbeitung von Arbeitsverträgen und Betreuung von Arbeitgebern von  großer Bedeutung. Speziell folgende Fragen und Themen könnten bedeutsam sein:

  • Vorbereitung und Prüfung von Arbeitsverträgen
  • Rechte und Pflichten während des Arbeitsverhältnisses
  • Reaktion auf Vertragsverletzungen wie Verstöße gegen die Arbeitspflicht oder Verzug in der Lohnzahlung
  • Dienstrecht für Geschäftsführer
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag
  • Einreichung von Kündigungsschutzklagen oder Verteidigung in solchen Prozessen
  • Bewertung von Abfindungen und Abwicklungsverträgen
  • Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
Vertragsrecht
Das  Vertragsrecht umfasst das Entwerfen von Verträgen, das Prüfen von Vertragsinhalten und Geltendmachen oder die Abwehr von  Ansprüchen aus Verträgen jeder Art. Insbesondere können Beratungen zu folgenden Themen erfolgen:

  • Abschluss von Kaufverträgen, Grundstückskaufverträgen
  • Leasingverträgen
  • KfZ-Kaufverträgen
  • Mietverträgen
  • Pachtverträgen
  • Werkverträgen
Ehe- und Familienrecht
Das Ehe- und Familienrecht beinhaltet nicht nur die Rechtsfragen bei  Auseinanderbrechen einer Ehe, die Geltendmachung oder Abwehr von Kindes- und anderen Unterhaltsansprüchen, sondern insgesamt eine umfassende anwaltliche Betreuung in der Sphäre der  familiären Beziehungen, insbesondere:

  • Abschluss von Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen
  • Vertretung in Scheidungsverfahren
  • Klärung von Unterhalts, Sorgerechts-, Umgangsfragen
  • Durchführung des Zugewinnausgleichs- und Versorgungsausgleichs
  • Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Sorgerecht, Adoption
Erbrecht
Das  Erbrecht umfasst die anwaltliche Prüfung von Testamenten, Erbverträgen, Vermächtnissen und anderen, den Erbstreitigkeiten  zugrunde liegenden Formulierungen der Erblasser. Weiterhin wird die Erstellung von Testamenten etc. anwaltlich betreut. Wir bereiten  die Zuarbeiten der Mandanten für das notarielle Schließen von Erbverträgen vor. Zu den Leistungen im Einzelnen:

  • Abfassung und Prüfung von Testamenten sowie der gesetzlichen Erbfolge
  • Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • Führen von Auseinandersetzungen unter den Erben
  • Vertretung von Erbschaftssachen vor Gericht
  • Ausarbeitung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
Zurück zum Seiteninhalt